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Wo bleiben die Menschenrechte für Schwule und Lesben?
Von Daniel Frey | 24. Juni 2010
“Die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichtet keinen Staat, das Recht zur Eheschliessung auf homosexuelle Paare auszuweiten!” So lautet eine soeben veröffentlichte Urteilsbegründung des Europäischen Gerichtshof in Strassburg.
Der Europäische Gerichtshof weist damit eine Beschwerde eines schwulen Paares gegen Österreich zurück. Die Stadtverwaltung von Wien hatte den beiden Männern 2002 eine Heiratsgenehmigung mit dem Argument verweigert, die Ehe sei nur zwischen Mann und Frau möglich.
Und das sei “so” richtig, denn ein Staat könne wegen “tiefsitzender sozialer und kultureller Bedeutung” der Ehe nicht verpflichtet werden, gleichgeschlechtlichen Paaren gleiche Rechte wie Heteros einzuräumen.
Nach Ansicht der Richter liege zudem auch kein Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens vor. Schliesslich biete Österreich – und andere europäische Länder, wie auch die Schweiz – die Eingetragene Partnerschaften an und ermögliche so doch ein “staatlich geschütztes Familienleben”.
Dass Männer- oder Frauenpaare aber weniger Rechte haben als Heterosexuelle – beispielsweise im Adoptionsrecht – ist nach Ansicht des Europäischen Menschenrechtshof also keine Diskriminierung. Wenigstens sind wir Schwule und Lesben im Steuerrecht gleichberechtigt und dürfen da gleichviel Geld zahlen wie Heteros und Heteras …
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